Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25763
VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007 (https://dejure.org/2013,25763)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007 (https://dejure.org/2013,25763)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. September 2013 - 13a ZB 13.30007 (https://dejure.org/2013,25763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Divergenz; Entscheidung nicht mit Gründen versehen; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung, mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wonach vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör hat, kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfG, B.v.19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Eine Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem sein Urteil tragenden Obersatz von einem Obersatz des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist (BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Das Verwaltungsgericht habe nicht beachtet, dass nach dessen Rechtsprechung eine sachgerecht erarbeitete asylrechtliche Prognose neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen voraussetze, dass das Tatsachengericht die der Prognose zugrunde liegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (BVerwG, U.v. 20.3.1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92; U.v. 20.11.1990 - 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Nicht mit Gründen versehen i.S.v. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 15.7.2010 - 8 B 94.09 - juris; B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - DVBl 1998, 1085), wenn die Begründung gänzlich fehlt oder wenn die vorhandene Begründung rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Eine Divergenz ist nicht gegeben, wenn das Verwaltungsgericht dem Obersatz des Bundesverwaltungs-gerichts keinen eigenen widersprechenden Rechtssatz ausdrücklich oder konkludent entgegenstellt, sondern einen höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz lediglich fehlerhaft anwendet (BVerwG, B.v. 10.7.1995 - 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264 = BayVBl 1996, 93; Kraft in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 132 Rn. 37).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 8 B 94.09

    Revisionsrechtliche Anforderung an fehlende Entscheidungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Nicht mit Gründen versehen i.S.v. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 15.7.2010 - 8 B 94.09 - juris; B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - DVBl 1998, 1085), wenn die Begründung gänzlich fehlt oder wenn die vorhandene Begründung rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007
    Das Verwaltungsgericht habe nicht beachtet, dass nach dessen Rechtsprechung eine sachgerecht erarbeitete asylrechtliche Prognose neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen voraussetze, dass das Tatsachengericht die der Prognose zugrunde liegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (BVerwG, U.v. 20.3.1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92; U.v. 20.11.1990 - 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht